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K o n t a k t

Im Sinne einer menschlichen Grundannahme wird davon ausgegangen, dass jeder Mensch ein positives Interesse an sich selbst, an einem gelungenen Miteinander und insgesamt an einer Sinn gebenden Lebensgestaltung hat.



E  R  Z  I  E  H  U  N  G  S  S  T  E  L   L  E  N                   
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Professionelle Hilfe in Familien
Organisatorische Merkmale
VSE Pflegestellen nach § 33,2 SGBVIII
VSE Erziehungsstellen nach § 34 SGBVIII
Pflegestellen und Erziehungsstellenarbeit mit dem VSE
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Professionelle Hilfe in Familien
Seit mehr als 20 Jahren leistet der VSE professionelle Jugendhilfe im familiären Rahmen.
Ausgehend von dem Ziel, möglichst kleine Bezugsrahmen zur Verfügung zu stellen und der Erfahrung, dass es für viele Kinder und auch für Jugendliche eine fachliche Notwendigkeit ist, familiäres Leben noch einmal anders zu erfahren, haben wir seitdem eine größere Anzahl von Familien unter Vertrag, die professionelle Hilfe anbieten.
Inhaltliche Merkmale aller VSE Familien:
  • Auf der Grundlage des subjektorientiertem VSE-Konzept ist der persönliche und fachliche Bedarf des Kindes / Jugendlichen handlungsleitend.
  • Das Zusammenleben ist eine Hilfe auf Zeit mit dem Ziel einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie bzw. der Verselbständigung.
  • Die fachlichen und persönlichen Rahmenbedingungen einer VSE-Familie  in Verbindung mit den Bewarfen der zu betreuenden Kinder sind bestimmend für die Auswahl und die Aufnahme.
  • Die Herkunftsfamilie wird als Partner und Ressource in dem gemeinsamen Prozess verstanden.
  • Kontakte und Besuche sind erwünscht und gewollt.
  • Sie haben die Haltung , für Fragestellungen und Probleme Lösungen zu suchen und sich Beratung und Unterstützung zu holen.
  • Sie haben eine hohe Bereitschaft, sich zu aktuellen Themen fort- und weiterzubilden
Organisatorische Merkmale:
In ihrer jeweiligen Struktur bilden die Erziehungsstellen die gesellschaftliche Vielfalt ab
  • verheiratet mit eigenen Kindern aller Altersstufen oder ohne Kinder,
  • Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder,
  • gleichgeschlechtliche Partnerschaften,
  • Alleinerziehende KollegInnen,Sie leben in Hannover oder in räumlicher Nähe mit guter Verkehrsanbindung zu Hannover.
  • Sie treffen sich 4-wöchentlich zum Erfahrungsaustausch, zur Kollegialen Beratung und fortbildungsartigen Vertiefung aktueller Fragestellungen.
  • Sie nutzen ihre fachlichen und persönlichen Ressourcen untereinander.
  • Sie nutzen 2-3 wöchentlich die Fachberatung des VSE.
  • Sie nehmen an den Fortbildungen des VSE teil.
  • Sie arbeiten grundsätzlich selbstständig, auf den Rechtsgrundlagen der §§ 33 ,2 und 34 SGBVIII ( mit Honorarvertrag).
  • Sie haben das VSE eigene Prüfverfahren durchlaufen, dem Träger ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und eine Erklärung nach § 72a unterschrieben.
VSE Pflegestellen nach § 33,2 SGBVIII
Die Pflegefamilien haben eine Pflegehalteerlaubnis des örtlich zuständigen öffentlichen Trägers oder eine durch die Belegung des fallführenden Amtes vollzogene Erlaubnis.
Auf der Grundlage der oben ausgeführten allgemeinen Merkmale nehmen die Familien entsprechend ihrem Erfahrungsprofil Kinder auf.
Bei nicht erfolgreicher Rückführung können auf Wunsch die Betreuung(en) auch langfristig weitergeführt werden.
Die Pflegefamilien zeichnen sich aus durch eine pädagogische Ausbildung oder eine durch einen beruflichen Lebenslauf dokumentierte mehrjährige Erfahrung in dem auf den Einzelfall bezogenen Bedarf, und haben in der Regel an unterstützende Fortbildungen teilgenommen.
Sie leisten ihre Arbeit nur in Verbindung mit den Leistungen des VSE’s:

  • Regelmäßige Fachberatung
  • Regelmäßige Teilnahme an den Treffen der VSE Profifamilien
  • Regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungen des VSE´s
  • Unterstützung in Krisen am gleichen Tag
  • Nutzung der Rufbereitschaft des VSE’s
  • Begleitung bei den Hilfeplangesprächen (HPG)
  • Elterngespräche mit den Herkunftsfamilien
  • Beratung der zu betreuenden Kinder
  • Begleitung bei Institutionskontakten ( Schulen, Kliniken, SBZ etc).
Die o.g. Leistungen und deren Kosten sind in einer Leistungsbeschreibung (LB) und einem Entgeltblatt ersichtlich und werden vom VSE dem öffentlichen Träger parallel zu den Pflegegeldabrechnungen der Familie in Rechnung gestellt.
Die fiskalischen Rahmenbedingungen entsprechend dem im Hilfeplan festgestellten Bedarf sind auch über den nach § 86 SGBVIII festgelegten Zeitraum sicher zustellen.
Die Verantwortung für die Maßnahme nach §33 (2) SGB VIII liegt bei der Pflegestelle
VSE Erziehungsstellen nach § 34 SGBVIII
„Erziehungsstellen“ sind grundsätzlich ein stationäres Angebot gemäß  §34 SGB VIII. Die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach den im Hilfeplan mit den AdressatInnen vereinbarten Zielen und Leistungen und erfolgt auf den Grundlagen §§ 27, 35a oder 41 SGB VIII. Der VSE ist Träger der Maßnahme.
Erziehungsstellen im VSE sind: Familien mit und ohne eigenen Kindern, sowie Lebensgemeinschaften, die in der Regel 1-2 Kinder, Jugendliche oder junge Heranwachsende in ihrem Haushalt aufnehmen und „rund um die Uhr betreuen“. Eine Person der Familien oder Lebensgemeinschaften ist eine Fachkraft im Sinne des § 45 SGBVIII .
Die Familien arbeiten auf der Grundlage eines Honorarvertrages mit dem VSE zusammen.
Alle oben ausgeführten inhaltlichen und organisatorischen Merkmale (siehe auch Leistungsbeschreibung) sind für die VSE Erziehungsstellen verbindlich.
Priorität in der Arbeit der VSE Erziehungsstellen ist das Verständnis, eine Hilfe auf Zeit zu sein und die Rückführung in die Herkunftsfamilie mit allen Kräften zu unterstützen. Von daher sind regelmäßige Kontakte und Besuche der leiblichen Eltern in der Erziehungsstelle gewünscht sowie Besuche der Kinder im elterlichen Haushalt gewollt.
Grundlage hierfür sind gemeinsame Zielvereinbarungen mit allen Beteiligten (auch mit Kindern) zur Gestaltung der Kontakte zur Vorbereitung der Rückführung. Dazu leistet die Fachberatung des VSE besondere Unterstützung der leiblichen Eltern durch Beratung, Vor-und Nachbereitung der Kontakte und der Ferienzeiten.
Soweit es organisatorisch möglich ist, werden Unterbringungen in den Profifamilien in räumlicher Nähe zu dem bisherigen Lebensmittelpunkt der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, um soziale Bezüge zu erhalten und Kontakte der Kinder und der Eltern zu erleichtern.
Pflegestellen und Erziehungsstellenarbeit mit dem VSE
Infos für interessierte Kolleginnen und Kollegen
Wenn sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, Ihre Fachlichkeit und Erfahrungen auch „zu hause“ einsetzen und Selbstbestimmter arbeiten zu wollen, eingebettet in einen Kreis von KollegInnen mit regelmäßiger Beratung und Fortbildung durch einen Träger ,dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
In Niedersachsen gibt es einen noch nicht umgesetzten Bedarf an Betreuungsplätzen in Familien.
Von daher ist Ihre Anfrage willkommen, wenn Sie für eine zu vereinbarende Zeit sich dieser Aufgabe widmen wollen.
Was sollten Sie mitbringen:
Sich in Ihrem positiven Menschenbild und in Ihrer pädagogischen Grundhaltungen angesprochen fühlen.
Ausreichend Platz in ihrem Haushalt.
Das Interesse, selbstbestimmt zu arbeiten. Die Ressourcen der Kolleginnen und Kollegen des Trägers nutzen, aber auf Grundlage der eigenen Bedingungen die Umsetzung gestalten.
Beratung einfordern, aber keine Dienstanweisung benötigen.
Die Fachlichkeit in Form einer pädagogischen Ausbildung und/oder für diese Aufgabenstellung nötige beruflichen Erfahrungen mitbringen.
Die Bereitschaft, ihr familiäres Leben zum Teil einer Öffentlichkeit gegenüber transparent zu gestalten (Träger, Jugendamt , Aufsichtsbehörde, Eltern etc.).
 Zum Verfahren:
Um einen Honorarvertrag mit Ihnen für die Betreuung eines Kindes abzuschließen, müssen wir uns von Ihrer persönlichen Eignung überzeugen und Sie müssen sich positiv für die Zusammenarbeit mit uns und den damit verbundenen Rahmenbedingungen entscheiden.
Das wäre die Vorrausetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis des Landesamtes für den VSE in Ihrer Familie bis zu 2 Kinder betreuen zu lassen.
In persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen werden wir uns inhaltlich und persönlich verständigen, wir stellen Ihnen Material ( Fragebogen, Vertragsmuster, Leistungsbeschreibung, finanzielle Konditionen etc ) zur Verfügung, damit Sie sich qualifiziert auf Grundlage Ihrer Bedingungen entscheiden können.
Wenn die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeugnisse, beruflicher Lebenslauf, erweitertes Führungszeugnis, Erklärung nach §72 SGBVIII, Grundriss der Wohnung oder Hauses, Versicherungsnachweise) vorliegen, kann die Betriebserlaubnis beantragt werden.
Parallel zu der Erteilung derselben, haben wir ein Profil mit Ihnen erarbeitet, welche Kinder oder Jugendliche auf Grund Ihrer Fachlichkeit und Rahmenbedingungen (Räumlichkeiten und Alterskonstellation der eigenen Kinder) gut in Ihrem Haushalt betreut werden können.
In einer gemeinsamen Anbahnungsphase mit entsprechenden Kontakten und Besuchen und deren Auswertung, wird eine gemeinsame Entscheidung getroffen, ob und wann eine Aufnahme in Ihren Haushalt erfolgt.
Für weitergehende Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
VSE ErziehungsstellenberaterInnen:

Volker Schmidt, Karen Benda, Marion Tiede, Ergün Arslan

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VSE e.V.
Koordinations- und Beratungsstelle
Marienstraße 45
30171 Hannover


Tel.: 0511 / 220 025 31
eMail:
info@vse-hannover.de

 
 
 


 

 

 

 

 

 

 

 


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