Professionelle Hilfe in Familien Seit mehr als 20 Jahren leistet der VSE professionelle Jugendhilfe im
familiären Rahmen.
Ausgehend von dem Ziel, möglichst kleine Bezugsrahmen zur Verfügung zu
stellen und der Erfahrung, dass es für viele Kinder und auch für
Jugendliche eine fachliche Notwendigkeit ist, familiäres Leben noch
einmal anders zu erfahren, haben wir seitdem eine größere Anzahl von
Familien unter Vertrag, die professionelle Hilfe anbieten.
Inhaltliche Merkmale aller VSE Familien:
- Auf der Grundlage des subjektorientiertem VSE-Konzept ist der
persönliche und fachliche Bedarf des Kindes / Jugendlichen
handlungsleitend.
- Das Zusammenleben ist eine Hilfe auf Zeit mit dem Ziel einer
Rückkehr in die Herkunftsfamilie bzw. der Verselbständigung.
- Die fachlichen und persönlichen Rahmenbedingungen einer
VSE-Familie in Verbindung mit den Bewarfen der zu betreuenden
Kinder sind bestimmend für die Auswahl und die Aufnahme.
- Die Herkunftsfamilie wird als Partner und Ressource in dem
gemeinsamen Prozess verstanden.
- Kontakte und Besuche sind erwünscht und gewollt.
- Sie haben die Haltung , für Fragestellungen und Probleme Lösungen
zu suchen und sich Beratung und Unterstützung zu holen.
- Sie haben eine hohe Bereitschaft, sich zu aktuellen Themen fort-
und weiterzubilden
Organisatorische Merkmale: In ihrer jeweiligen Struktur bilden die Erziehungsstellen die
gesellschaftliche Vielfalt ab
- verheiratet mit eigenen Kindern aller Altersstufen oder ohne
Kinder,
- Lebensgemeinschaften mit
und ohne Kinder,
- gleichgeschlechtliche
Partnerschaften,
- Alleinerziehende
KollegInnen,Sie leben in Hannover oder in räumlicher Nähe mit guter
Verkehrsanbindung zu Hannover.
- Sie treffen sich 4-wöchentlich zum
Erfahrungsaustausch, zur Kollegialen Beratung und fortbildungsartigen
Vertiefung aktueller Fragestellungen.
- Sie nutzen ihre fachlichen und persönlichen Ressourcen
untereinander.
- Sie nutzen 2-3 wöchentlich die Fachberatung des VSE.
- Sie nehmen an den Fortbildungen des VSE teil.
- Sie arbeiten grundsätzlich selbstständig, auf den
Rechtsgrundlagen der §§ 33 ,2 und 34 SGBVIII ( mit Honorarvertrag).
- Sie haben das VSE eigene Prüfverfahren durchlaufen, dem Träger
ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und eine Erklärung nach § 72a
unterschrieben.
VSE Pflegestellen nach § 33,2 SGBVIII
Die Pflegefamilien haben eine Pflegehalteerlaubnis des örtlich
zuständigen öffentlichen Trägers oder eine durch die Belegung des
fallführenden Amtes vollzogene Erlaubnis.
Auf der Grundlage der oben ausgeführten allgemeinen Merkmale nehmen die
Familien entsprechend ihrem Erfahrungsprofil Kinder auf.
Bei nicht erfolgreicher Rückführung können auf Wunsch die Betreuung(en)
auch langfristig weitergeführt werden.
Die Pflegefamilien zeichnen sich aus durch eine pädagogische Ausbildung
oder eine durch einen beruflichen Lebenslauf dokumentierte mehrjährige
Erfahrung in dem auf den Einzelfall bezogenen Bedarf, und haben in der
Regel an unterstützende Fortbildungen teilgenommen.
Sie leisten ihre Arbeit nur in Verbindung mit den Leistungen des VSE’s:
- Regelmäßige Fachberatung
- Regelmäßige Teilnahme an den Treffen der VSE Profifamilien
- Regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungen des VSE´s
- Unterstützung in Krisen am gleichen Tag
- Nutzung der Rufbereitschaft des VSE’s
- Begleitung bei den Hilfeplangesprächen (HPG)
- Elterngespräche mit den Herkunftsfamilien
- Beratung der zu betreuenden Kinder
- Begleitung bei Institutionskontakten ( Schulen, Kliniken, SBZ
etc).
Die o.g. Leistungen und deren Kosten sind in einer
Leistungsbeschreibung (LB) und einem Entgeltblatt ersichtlich und
werden vom VSE dem öffentlichen Träger parallel zu den
Pflegegeldabrechnungen der Familie in Rechnung gestellt.
Die fiskalischen Rahmenbedingungen entsprechend dem im Hilfeplan
festgestellten Bedarf sind auch über den nach § 86 SGBVIII festgelegten
Zeitraum sicher zustellen.
Die Verantwortung für die Maßnahme nach §33 (2) SGB VIII liegt bei der
Pflegestelle
VSE Erziehungsstellen nach § 34 SGBVIII
„Erziehungsstellen“ sind grundsätzlich ein stationäres Angebot
gemäß §34 SGB VIII. Die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach
den im Hilfeplan mit den AdressatInnen vereinbarten Zielen und
Leistungen und erfolgt auf den Grundlagen §§ 27, 35a oder 41 SGB VIII.
Der VSE ist Träger der Maßnahme.
Erziehungsstellen im VSE sind: Familien mit und ohne eigenen Kindern,
sowie Lebensgemeinschaften, die in der Regel 1-2 Kinder, Jugendliche
oder junge Heranwachsende in ihrem Haushalt aufnehmen und „rund um die
Uhr betreuen“. Eine Person der Familien oder Lebensgemeinschaften ist
eine Fachkraft im Sinne des § 45 SGBVIII .
Die Familien arbeiten auf der Grundlage eines Honorarvertrages mit dem
VSE zusammen.
Alle oben ausgeführten inhaltlichen und organisatorischen Merkmale
(siehe auch Leistungsbeschreibung) sind für die VSE Erziehungsstellen
verbindlich.
Priorität in der Arbeit der VSE Erziehungsstellen ist das Verständnis,
eine Hilfe auf Zeit zu sein und die Rückführung in die Herkunftsfamilie
mit allen Kräften zu unterstützen. Von daher sind regelmäßige Kontakte
und Besuche der leiblichen Eltern in der Erziehungsstelle gewünscht
sowie Besuche der Kinder im elterlichen Haushalt gewollt.
Grundlage hierfür sind gemeinsame Zielvereinbarungen mit allen
Beteiligten (auch mit Kindern) zur Gestaltung der Kontakte zur
Vorbereitung der Rückführung. Dazu leistet die Fachberatung des VSE
besondere Unterstützung der leiblichen Eltern durch Beratung, Vor-und
Nachbereitung der Kontakte und der Ferienzeiten.
Soweit es organisatorisch möglich ist, werden Unterbringungen in den
Profifamilien in räumlicher Nähe zu dem bisherigen Lebensmittelpunkt
der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, um soziale Bezüge zu erhalten
und Kontakte der Kinder und der Eltern zu erleichtern.
Pflegestellen und
Erziehungsstellenarbeit mit dem VSE
Infos für interessierte Kolleginnen und Kollegen
Wenn sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, Ihre Fachlichkeit und
Erfahrungen auch „zu hause“ einsetzen und Selbstbestimmter arbeiten zu
wollen, eingebettet in einen Kreis von KollegInnen mit regelmäßiger
Beratung und Fortbildung durch einen Träger ,dann sollten Sie sich mit
uns in Verbindung setzen.
In Niedersachsen gibt es einen noch nicht umgesetzten Bedarf an
Betreuungsplätzen in Familien.
Von daher ist Ihre Anfrage willkommen, wenn Sie für eine zu
vereinbarende Zeit sich dieser Aufgabe widmen wollen.
Was sollten Sie mitbringen:
Sich in Ihrem positiven Menschenbild und in Ihrer pädagogischen
Grundhaltungen angesprochen fühlen.
Ausreichend Platz in ihrem Haushalt.
Das Interesse, selbstbestimmt zu arbeiten. Die Ressourcen der
Kolleginnen und Kollegen des Trägers nutzen, aber auf Grundlage der
eigenen Bedingungen die Umsetzung gestalten.
Beratung einfordern, aber keine Dienstanweisung benötigen.
Die Fachlichkeit in Form einer pädagogischen Ausbildung und/oder für
diese Aufgabenstellung nötige beruflichen Erfahrungen mitbringen.
Die Bereitschaft, ihr familiäres Leben zum Teil einer Öffentlichkeit
gegenüber transparent zu gestalten (Träger, Jugendamt ,
Aufsichtsbehörde, Eltern etc.).
Zum Verfahren:
Um einen Honorarvertrag mit Ihnen für die Betreuung eines Kindes
abzuschließen, müssen wir uns von Ihrer persönlichen Eignung überzeugen
und Sie müssen sich positiv für die Zusammenarbeit mit uns und den
damit verbundenen Rahmenbedingungen entscheiden.
Das wäre die Vorrausetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis
des Landesamtes für den VSE in Ihrer Familie bis zu 2 Kinder betreuen
zu lassen.
In persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen werden wir uns inhaltlich
und persönlich verständigen, wir stellen Ihnen Material ( Fragebogen,
Vertragsmuster, Leistungsbeschreibung, finanzielle Konditionen etc )
zur Verfügung, damit Sie sich qualifiziert auf Grundlage Ihrer
Bedingungen entscheiden können.
Wenn die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeugnisse,
beruflicher Lebenslauf, erweitertes Führungszeugnis, Erklärung nach §72
SGBVIII, Grundriss der Wohnung oder Hauses, Versicherungsnachweise)
vorliegen, kann die Betriebserlaubnis beantragt werden.
Parallel zu der Erteilung derselben, haben wir ein Profil mit Ihnen
erarbeitet, welche Kinder oder Jugendliche auf Grund Ihrer Fachlichkeit
und Rahmenbedingungen (Räumlichkeiten und Alterskonstellation der
eigenen Kinder) gut in Ihrem Haushalt betreut werden können.
In einer gemeinsamen Anbahnungsphase mit entsprechenden Kontakten und
Besuchen und deren Auswertung, wird eine gemeinsame Entscheidung
getroffen, ob und wann eine Aufnahme in Ihren Haushalt erfolgt.
Für weitergehende Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
VSE ErziehungsstellenberaterInnen:
Volker Schmidt, Karen Benda, Marion Tiede, Ergün Arslan